1. Tägliche Wartung: nach jeder Schicht.
2. Technische Wartung der ersten Stufe: Nach insgesamt 150 Arbeitsstunden führen Gabelstapler, deren Arbeitszeit weniger als 150 Stunden pro Jahr beträgt, einmal im Jahr eine Wartung der ersten Stufe durch.
3. Technische Wartung der zweiten Stufe: Nach insgesamt 500 Betriebsstunden müssen Gabelstapler mit weniger als 500 Arbeitsstunden alle drei Jahre alle drei Jahre einer Wartung der zweiten Stufe unterzogen werden.
4. Die Einfahrzeit des Gabelstaplers mit Verbrennungsmotor beträgt 50 Stunden nach der Nutzung des Gabelstaplers.







